· Fachbeitrag · Körperschaftsteuer
Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos nicht anfechten. Dies hat der BFH aktuell entschieden. |
Hintergrund
§ 27 Abs. 2 KStG schreibt vor, dass der Bestand des steuerlichen Einlagekontos mit einem besonderen Bescheid festzuschreiben ist. Auf dem Konto sind insbesondere die Einlagen zu erfassen, die der Gesellschafter an „seine“ Kapitalgesellschaft geleistet hat. Werden solche Einlagen später an den Gesellschafter aus dem Einlagekonto zurückgezahlt, dann muss der Gesellschafter diese sog. Einlagenrückgewähr nicht versteuern. Obgleich der Bescheid i. S. d. § 27 Abs. 2 KStG somit im Wesentlichen Bedeutung für die Besteuerung des Gesellschafters hat, richtet sich der Bescheid ausschließlich an die Kapitalgesellschaft.
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob der Bescheid über die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung von einem Gesellschafter angefochten werden kann. Die Klägerin ist Gesellschafterin einer GmbH. Für die GmbH erging für das Jahr 2007 ein Feststellungsbescheid, in welchem das steuerliche Einlagekonto fälschlicherweise auf 0 EUR festgestellt wurde.
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