· Nachricht · Körperschaftsteuer
Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung im Konzern
| Erleidet eine GmbH oder eine AG einen Vermögensverlust oder kommt es zu einer verhinderten Vermögensmehrung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das bedeutet: Der Gewinn der GmbH oder der AG erhöht sich und beim Gesellschafter kommt es zum Bezug von Kapitalvermögen. Das Finanzgericht Nürnberg stellte hierzu fest: Die Abtretung einer Forderung durch eine Konzerngesellschaft an eine andere Konzerngesellschaft ohne Gegenleistung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten der Muttergesellschaft dar. |
Fundstelle
- FG Nürnberg 24.11.20, 1 K 395/18, NZB BFH I B 14/21, iww.de/astw, Abruf-Nr. 223076
Quelle: ID 47496669