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  • · Nachricht · Körperschaftsteuer

    Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung im Konzern

    | Erleidet eine GmbH oder eine AG einen Vermögensverlust oder kommt es zu einer verhinderten Vermögensmehrung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Das bedeutet: Der Gewinn der GmbH oder der AG erhöht sich und beim Gesellschafter kommt es zum Bezug von Kapitalvermögen. Das Finanzgericht Nürnberg stellte hierzu fest: Die Abtretung einer Forderung durch eine Konzerngesellschaft an eine andere Konzerngesellschaft ohne Gegenleistung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten der Muttergesellschaft dar. |

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 47496669