16.02.2015 · Fachbeitrag · § 1 EStG
Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht
| Nicht dauernd getrennt lebende Eheleute können auf Antrag unter Anwendung des Splitting-Verfahrens zusammen veranlagt werden, sofern die Voraussetzungen der „fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht” erfüllt sind. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der wesentliche Teil ihrer Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig