· Fachbeitrag · § 1 UStG
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf eines Mietshauses
| Es liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn der Verkäufer seine Tätigkeit im Außenverhältnis gegenüber den Nutzern auch nach dem Besitzerwechsel weiterhin als Zwischenvermieter fortführt. |
Sachverhalt
Im Streitfall schlossen die Vertragsparteien neben dem Grundstückskaufvertrag auch einen Generalmietvertrag ab. Hiernach trat der Veräußerer als Zwischenvermieter gegenüber den bisherigen Mietern auf.
Hintergrund
Ändern sich bei einem Grundstück die Verhältnisse, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, innerhalb von zehn Jahren seit dem Beginn der Verwendung, so ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Etwas anderes gilt jedoch bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. Hier wird der maßgebliche Berichtigungszeitraum nicht unterbrochen, sodass keine Vorsteuerkorrektur durchzuführen ist.
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