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  • · Fachbeitrag · § 1 UStG

    Steuerpflichtige Überlassung von Parkplätzen

    | Die Parkraumüberlassung durch die Arbeitgeberin an ihre Arbeitnehmer gegen ‒ nicht kostendeckendes ‒ Entgelt ist ein umsatzsteuerrelevanter Vorgang, so ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf. |

     

    Hintergrund

    Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

     

    Sachverhalt

    Streitig ist, ob die teilentgeltliche Überlassung von Parkplätzen an die Mitarbeiter der Klägerin in den Streitjahren 2009 und 2010 umsatzsteuerpflichtige Leistungen darstellt.