· Fachbeitrag · § 1 UStG
Steuerpflichtige Überlassung von Parkplätzen
| Die Parkraumüberlassung durch die Arbeitgeberin an ihre Arbeitnehmer gegen ‒ nicht kostendeckendes ‒ Entgelt ist ein umsatzsteuerrelevanter Vorgang, so ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf. |
Hintergrund
Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Sachverhalt
Streitig ist, ob die teilentgeltliche Überlassung von Parkplätzen an die Mitarbeiter der Klägerin in den Streitjahren 2009 und 2010 umsatzsteuerpflichtige Leistungen darstellt.
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