· Fachbeitrag · § 10 EStG
Abzug von niederländischer Krankenversicherung als Sonderausgaben
| Niederländische Krankenversicherungsbeiträge, die bei der Auszahlung im Inland steuerfreier niederländischer Renten in Abhängigkeit von deren Höhe einbehalten werden, können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, da sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Beiträge der zusammenveranlagten unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten zur niederländischen Krankenversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Die Beiträge standen mit von den Steuerpflichtigen bezogenen niederländischen Renten in Zusammenhang. Für die niederländischen Renten steht den Niederlanden nach den DBA-Regelungen das Besteuerungsrecht zu. Entsprechend werden diese in die deutsche Besteuerung nur im Wege des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) mit einbezogen.
Das FA ließ die Krankenversicherungsbeiträge mit der Begründung unberücksichtigt, nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG seien Krankenversicherungsbeiträge, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stünden, nicht als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
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