· Fachbeitrag · § 10 EStG
Sozialversicherungsbeiträge für im Ausland tätige Arbeitnehmer
| Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Ausschluss des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge eines im Ausland tätigen Arbeitnehmers unionsrechtmäßig ist. |
Sachverhalt
Die im Inland lebenden Eheleute wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann war inländischer Beamter und erzielte dadurch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Ehefrau war französische Staatsbürgerin und in der französischen Finanzverwaltung als Beamtin beschäftigt. Das FA nahm die Einkünfte der Ehefrau nach den Regelungen des DBA-Frankreich als steuerfreie Einkünfte von der Bemessungsgrundlage der jeweils festzusetzenden Einkommensteuer aus, berücksichtigte sie jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG.
Streitig war der Abzug von mit dem französischen Arbeitslohn in Zusammenhang stehenden Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. Das FA hatte den Sonderausgabenabzug versagt, weil die streitbefangenen Aufwendungen unter das Abzugsverbot des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG fallen (unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen).
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