· Fachbeitrag · § 10 EStG
Zuschuss im Bonusverfahren: Keine Minderung des Sonderausgabenabzugs
| Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten die von ihm getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, mindern diese Zahlungen nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG) geltend gemacht. Die Krankenkasse bot zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens ein Bonusprogramm an und gewährte den Versicherten, die bestimmte kostenfreie Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen hatten, einen Zuschuss von jährlich bis zu 150 EUR für Gesundheitsmaßnahmen, die von den Versicherten privat finanziert worden waren.
Das FA sah hierin eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen, die mit den in diesem Jahr gezahlten Versicherungsbeiträgen zu verrechnen sind und minderte entsprechend den Sonderausgabenabzug.
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