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  • · Fachbeitrag · § 10a EStG

    Altersvorsorgebeiträge eines Steuerberaters zur Riester-Förderung abzugsfähig?

    | Ein Steuerpflichtiger ist nicht berechtigt, seine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben gemäß § 10a EStG abzuziehen, wenn er nicht mehr „aktiv“, sondern lediglich in früheren Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein selbstständig tätiger Steuerberater, der von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist, zur Inanspruchnahme des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs nach § 10a EStG aufgrund eines Riester Vertrags berechtigt ist.

     

    In den Jahren 1976 bis 1999 war er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erwarb in dieser Zeit Rentenanwartschaften.