· Fachbeitrag · § 11 EStG
Zufluss bei Austausch des Zahlungsgrundes: Erwerbsminderungsrente statt Krankengeld
| Der „Austausch“ des sozialversicherungsrechtlichen Rechtsgrundes für eine Zahlung (Erwerbsminderungsrente statt Krankengeld bzw. Übergangsgeld) lässt den Zuflusszeitpunkt im Sinne des § 11 EStG unbeeinflusst. |
Sachverhalt
Im vorliegenden Fall bezog der KLäger im Jahr 2011 Krankengeld und Übergangsgeld. Die Deutsche Rentenversicherung erkannte dem Kläger im Folgejahr rückwirkend ab März 2011 eine volle Erwerbsminderungsrente zu. Eine Nachzahlung für 2011 erfolgte jedoch in Höhe des Kranken- und Übergangsgeldes nicht. Vielmehr erstattete die Rentenversicherung diese Beträge an die Krankenkasse und an die Agentur für Arbeit. Das beklagte Finanzamt behandelte die im Jahr 2011 zugeflossenen Kranken- und Übergangsgelder als steuerpflichtige Renteneinkünfte. Der Kläger war demgegenüber der Ansicht, dass die Rentenzahlung erst im Jahr 2012 durch Verrechnung zugeflossen sei.
Entscheidung
Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb ebenso erfolglos wie die nachfolgend eingelegte Klage. Neben der verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeit der Bescheidänderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsachen konstatierte das FG die Rechtmäßigkeit deS Änderungsbescheids auch in materiell-rechtlicher Hinsicht. Die Begründung des Gerichts lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
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