· Fachbeitrag · § 12 UStG
Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz
| Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn die Lesung mit einer Theatervorführung vergleichbar ist. Die Lesung fällt unter § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG, wonach Umsätze aus Eintrittsberechtigungen für Theater, Konzerte und Museen mit 7 % erfasst werden, soweit es sich um mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen von Künstlern handelt. Der Autor liest nicht nur, sondern transportiert per Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung die Emotionen und Gedanken des Textes zum Zuhörer. Er bedient sich des Stilmittels der Rezitation, was mit Kleinkunst und einer Theatervorführung vergleichbar ist. Dagegen unterliegt nach Abschn. 12.7 Abs. 8 UStAE ein Schriftsteller, der sein Buch signiert oder Autogramme gibt, dem allgemeinen Steuersatz. |
- FG Köln 30.8.12, 12 K 1967/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 123665