· Fachbeitrag · § 13 ErbStG
Keine ErbSt-Befreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung
| Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige - so der BFH. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige ist Alleinerbin, nachdem ihre Mutter die Erbschaft ausgeschlagen hatte. Zum Nachlass gehört u. a. die Hälfte einer Eigentumswohnung. Der Vater hatte die Wohnung bis zu seinem Tod zusammen mit der Mutter selbst bewohnt. Nach dem Tod des Vaters wohnte die Mutter weiterhin in der Wohnung. Die Tochter überließ ihren hälftigen Miteigentumsanteil unentgeltlich zur Nutzung. Sie selbst übernachtet dort gelegentlich und nutzt einen Raum der Wohnung für die Verwaltung des Nachlasses. Das FA lehnte eine Steuerbefreiung der Tochter für den Erwerb des hälftigen Miteigentumsanteils an der Wohnung ab. Auch die Klage beim FG blieb erfolglos.
Entscheidung
Der BFH entschied, die unentgeltliche Überlassung der Wohnung zur Nutzung an einen Dritten stelle keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken dar.
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