12.04.2013 · Fachbeitrag · § 13b ErbStG
Vorzugsaktien können Quote für begünstigte Anteile erhöhen
| Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG betriebliches Schonvermögen, wenn Erblasser oder Schenker am Nennkapital zu mehr als 25 % beteiligt waren. Inwieweit stimmrechtslose Vorzugsaktien im Rahmen einer Poolreglung in Hinsicht auf die Quote von einem Viertel berücksichtigt werden, erläutert das Bayerische LfSt im Einvernehmen mit den anderen obersten Länder-Finanzbehörden anhand praxisbezogener Beispiele. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig