· Fachbeitrag · §§ 14, 14c UStG
Eine Rechnungsberichtigung setzt keine Rückzahlung der Umsatzsteuer an den Leistenden voraus
| Eine Rechnungsberichtigung setzt bei einem Dauerschuldverhältnis (hier: Verpachtung von Inventar an eine Pflegeeinrichtung) keine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige verpachtete ein Grundstück an eine KG, die dort eine vollstationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des SGB XI unterhielt.
Daneben schlossen beide Parteien einen Heimausstattungsmietvertrag, mit dem sich die Steuerpflichtige verpflichtete, der KG die gesamten Einrichtungsgegenstände zum Betrieb der Pflegeeinrichtung zur Verfügung zu stellen. Im Heimausstattungsmietvertrag wurde eine monatliche Miete zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart, die die Steuerpflichtige an das FA abführte.
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