· Fachbeitrag · §§ 14c, 17 UStG
Zu den Voraussetzungen einer Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis
| Die wirksame Berichtigung eines unrichtigen Umsatzsteuerausweises erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige war Eigentümerin eines bebauten Grundstücks. Nachdem diese auf dem Grundstück zunächst selbst ein Pflegeheim betrieben hat, verpachtete sie das Grundstück umsatzsteuerfrei an eine Pflegeeinrichtung.
Mit der Pächterin schloss die Steuerpflichtige zusätzlich einen „Heimausstattungsmietvertrag“, der sie verpflichtete, das Pflegeheim mit mobilen Einrichtungsgegenständen auszustatten und diese mietweise zur Verfügung zu stellen. Die Steuerpflichtige ging davon aus, dass die Ausstattungsleistung umsatzsteuerpflichtig sei, und rechnete diese daher unter Umsatzsteuerausweis gegenüber der Pächterin ab.
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