· Fachbeitrag · § 14c UStG
Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem Steuerausweis
| Die Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens ist nicht allein deshalb beseitigt, weil die Steuerfahndungsstelle Zweifel daran hat, dass die in Rechnung gestellten Leistungen auch tatsächlich ausgeführt worden sind. |
Sachverhalt
Die Klägerin (K) stellte im Rahmen von Umsatzsteuer-Betrugsgeschäften Rechnungen über Leistungen aus, die sie tatsächlich nicht erbracht hatte.Die Finanzverwaltung führte diesbezüglich eine Steuerfahndungsprüfung bei K durch und deckte die Betrugsgeschäfte auf. Davon unbeeindruckt setzte K die Geschäfte weiter fort. Insoweit wendet sich K gegen die Anwendung des § 14c Abs. 2 UStG. Nach Aufdeckung der Betrugsgeschäfte durch die Steuerfahndungsstelle hätte diese unverzüglich die Veranlagungsstelle informieren müssen. Eine Gefährdung des Steueraufkommens wäre damit jedenfalls ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen gewesen, da der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen vom Finanzamt theoretisch hätte versagt werden können.
Entscheidung
Der BFH teilte die Rechtsauffassung der K nicht. Die mit Ausgabe der Rechnungen eingetretene Gefährdung des Steueraufkommens ist nicht dadurch beseitigt worden, dass die Steuerfahndung das für die Besteuerung der Rechnungsempfänger zuständige Finanzamt hätte informieren müssen.
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