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  • · Fachbeitrag · §§ 15, 15a UStG

    Steuerfreie und steuerpflichtige Vermietung - Wie und in welcher Höhe verteilt sich die VSt?

    | Der BFH hat in einer Nachfolgeentscheidung zu einem EuGH-Urteil mehrere wichtige Rechtsfragen zur Vorsteueraufteilung bei Eingangsleistungen für ein gemischt genutztes Gebäude sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs entschieden. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige führte mit einem Wohn- und Geschäftshaus sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze aus. Strittig war die Höhe des Vorsteuerabzugs im Jahr 2004 aus Baukosten sowie aus laufenden Kosten.

     

    Da in diesen Fällen der Vorsteuerabzug nur zulässig ist, soweit die von einem Unternehmer bezogenen Eingangsleistungen (hier: Baumaterial, Handwerkerleistungen etc.) für steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet werden, müssen die insgesamt angefallenen Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 UStG aufgeteilt werden.