· Fachbeitrag · § 15 EStG
Betriebsaufspaltung - Sachliche Verflechtung aufgrund der Verpachtung von Hotelinventar
| Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung zwischen Pächter und Verpächter setzt voraus, dass die dem Pachtunternehmen überlassenen Wirtschaftsgüter zu dessen wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören. Wesentlich ist die Betriebsgrundlage, wenn sie für das Funktionieren des pachtenden Betriebsunternehmens „unentbehrlich“ oder „notwendig“ ist. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Verpachtung des Inventars eines Hotels in Form der kompletten Zimmereinrichtungen, der Kücheneinrichtungen sowie sonstiger Gegenstände.
Entscheidung
Das FG entschied, dass es sich um wesentliche Betriebsgrundlagen handelt, da bei der Prüfung der Betriebsaufspaltung allein auf die funktionale Bedeutung für den Pächter abzustellen ist. Dies gilt auch dann, wenn das verpachtete Hotelinventar kurzfristig wiederbeschaffbar ist. Sofern nicht ein kompletter Gewerbebetrieb verpachtet wird, sondern einzelne Wirtschaftsgüter, sind allein die funktionalen Erfordernisse des Betriebsunternehmens maßgeblich. Unerheblich ist dagegen, ob das Wirtschaftsgut für den Betrieb des Besitzunternehmens notwendig ist.
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