· Fachbeitrag · § 15 EStG
Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist keine gewerbliche Tätigkeit
| Die Vermietung eines Einkaufszentrums erfolgt noch im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung und führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen auch die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte eine Vermietungsgesellschaft (Steuerpflichtige) ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von rund 30.000 qm an etwa 40 Mieter wie z. B. Einzelhändler überlassen, die Waren und Dienstleistungen anboten.
Die Vermietungsgesellschaft hatte die Mieter verpflichtet, mit zwei weiteren Gesellschaften Verträge abzuschließen. Diese Gesellschaften hatten die Aufgabe, die Instandhaltung, die Reinigung und Bewachung des gesamten Einkaufszentrums einschließlich des Parkhauses sowie die Reinigung der vorhandenen Sanitär- und Sozialräume zu besorgen. Die Mieter waren der Vermietungsgesellschaft gegenüber verpflichtet, eine von ihnen selbst finanzierte Werbegesellschaft zu gründen. Diese bezahlte einen Centermanager zur Durchführung von Werbemaßnahmen für das Einkaufszentrum.
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