· Fachbeitrag · § 15 EStG
Gewerbliche Einkünfte durch Vermietung
| Die Grenzziehung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist nicht immer einfach. Das FG Niedersachsen hat nun entschieden, dass die Vermietung von zwei Verwaltungsgebäuden - Rathauserweiterung und Bau Straßenverkehrsamt - für jeweils 20 Jahre auf Erbbaurechtsgrundstücken nicht zu gewerblichen Einkünften führt, wenn die Erbbaurechte für denselben Zeitraum bestehen. |
Entscheidung und Begründung
Die Vermietung einzelner Gegenstände geht regelmäßig nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus. Ausnahmsweise kann eine gewerbliche Vermietungstätigkeit in Betracht gezogen werden. Das ist dann der Fall, wenn besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbstständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstands in den Hintergrund tritt. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter mit deren An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist.
Im Streitfall wurde nach Auffassung des FG der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten, weil zu der Vermietung der Rathauserweiterung und des Straßenverkehrsamtes keine besonderen Umständen hinzugetreten waren, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbstständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben hätten.
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