· Fachbeitrag · § 15 EStG
Gewinnerzielungsabsicht bei einer nebenberuflichen Vertriebstätigkeit
| Ein Gewerbebetrieb ist die selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Gewinnerzielungsabsicht ist dabei das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalgewinns. Verluste aus Vertriebstätigkeit können aufgrund einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt werden. |
Sachverhalt
In den Streitjahren 2005 und 2006 erzielte der Steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Bankangestellter. Darüber hinaus betrieb er ein Handelsgewerbe mit Verbrauchs- und Gebrauchsgütern. Dabei handelte es sich um eine selbstständige Beratertätigkeit für eine Firma, die im Einzelnen darin bestand, deren Produkte vorzuführen, weitere Mitarbeiter zu werben und diese für den Vertrieb der Firmenprodukte zu schulen. Streitig war, ob die geltend gemachten Verluste steuerlich anzuerkennen sind.
Das FA vertrat die Auffassung, es liege eine von Anfang an steuerlich unbeachtliche Liebhabereitätigkeit vor, weil seit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ausschließlich Verluste angefallen waren. Nach der Kostenstruktur des Unternehmens erscheine es als von vornherein völlig unrealistisch, dass die zur Erreichung der Gewinnzone notwendigen Provisionseinnahmen erzielt werden könnten.
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