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  • 06.12.2016 · Fachbeitrag · § 15 EStG

    Keine gewerbliche Prägung einer GbR bei Beteiligung einer natürlichen Person

    | Wer persönlich haftender Gesellschafter (i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ist, bestimmt sich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen. Kann die persönliche Haftung gesellschaftsrechtlich nicht beschränkt werden, ergibt sich daraus, dass eine GbR, an der mindestens eine natürliche Person beteiligt ist, keine gewerblich geprägte Personengesellschaft sein kann. |