· Fachbeitrag · § 15 EStG
Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit gewerblichem Grundstückshandel
| Ein Steuerpflichtiger wird nachhaltig tätig, wenn dieser mehrere (Groß-)Objekte an mehrere Kapitalgesellschaften mit nur einem Verkaufsvorgang veräußert. Die Tätigkeit wird damit als gewerblicher Grundstückshandel angesehen. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war an insgesamt zehn vermögensverwaltend tätigen GbRs beteiligt. Diese Gesellschaften hatten in den Jahren 2001 bis 2004 Grundbesitz erworben. Mit notariell beurkundetem Vertrag von 2006 veräußerten insgesamt 46 Personen- und Kapitalgesellschaften - darunter auch die zehn GbR, an denen der Steuerpflichtige beteiligt war - ihren Grundbesitz an insgesamt 23 GmbHs. Gegenstand des Kaufvertrags waren 55 Immobilien, bei denen es sich überwiegend um Gewerbeobjekte und größere Wohnblöcke handelte. Die Immobilien der zehn GbRs, an denen der Steuerpflichtige beteiligt war, wurden von insgesamt acht verschiedenen GmbHs erworben.
Die Vertragsparteien erklärten, dass mit der notariellen Urkunde für jeden einzelnen Kaufgegenstand ein eigenständiger Kaufvertrag abgeschlossen werde und die einzelnen Kaufverträge in ihrem Bestand und ihrer Durchführung rechtlich voneinander unabhängig seien. Neben der Urkunde mit den Kaufverträgen errichteten die Vertragsparteien drei weitere notarielle Urkunden, und zwar eine Urkunde mit der Beschreibung der jeweiligen Kaufgegenstände, Kaufpreise und objektspezifischen Besonderheiten, eine Urkunde mit Informationen zu den Mietverhältnissen, die bei den einzelnen Objekten bestanden, und eine weitere Urkunde mit Angaben zum Grundbuch- und Baugenehmigungsstand sowie mit Gutachten.
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