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  • · Fachbeitrag · § 16 EStG

    Begünstigter Teilbetrieb oder Betriebsteil?

    | Der BFH hat aktuell zu der Frage Stellung nehmen müssen, wann die Voraussetzungen für die Annahme einer Teilbetriebsveräußerung vorliegen. Für die steuerliche Belastung macht es nämlich einen Unterschied, ob ein nicht tarifbegünstigter laufender Gewinn entsteht oder ob die tarifbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebs angenommen werden kann. |

     

    Sachverhalt

    Im Urteilsfall ging es um den Verkauf eines Hotels, wobei das Unternehmen zusätzlich ein Appartementhaus mit acht Ferienwohnungen vermietete. Beide Gebäude befanden sich auf unterschiedlichen Straßenseiten in unmittelbarer Nähe mit eigenen Parkplätzen. Sämtliche Gäste wurden über das Hotel abgewickelt. Die Buchführung und Gewinnermittlung wurde gemeinsam geführt.

     

    Das FA behandelte den Veräußerungsgewinn als nicht begünstigten laufenden Gewinn. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei dem Appartementhaus und dem Hotel nicht um Teilbetriebe, da sie organisatorisch nicht selbstständig betrieben worden seien.