· Fachbeitrag · § 16 EStG
Tarifbegünstigung eines Aufgabegewinns bei Ausgliederung einer GmbH-Beteiligung
| Der Gewinn aus der Aufgabe eines Betriebs unterliegt auch dann der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG , wenn zuvor im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen oder überführt worden ist, so der BFH. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils auch dann tarifbegünstigt erfolgen kann, wenn zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, dessen Mitunternehmeranteil aufgegeben wird, eine 100 %ige GmbH-Beteiligung gehört, die im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe des Mitunternehmeranteils zuvor zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen des Gesellschafters überführt worden ist.
Das FA vertrat die Auffassung, dass in derartigen Fällen eine tarifbegünstigte Aufgabe nicht möglich sei, weil anlässlich der Betriebsaufgabe nicht alle stillen Reserven aufgedeckt wurden. Der GmbH-Anteil sei als wesentliche Betriebsgrundlage i.S. des § 16 Abs. 3 EStG ohne Aufdeckung der stillen Reserven in ein anderes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters überführt worden. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies auch das FG die eingelegte Klage ab.
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