· Fachbeitrag · § 16 EStG
Übertragung eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs auf mehrere Erwerber
| Werden bei einem verpachteten landwirtschaftlichen Betrieb Nutz-flächen von mehr als 3.000 m 2 unentgeltlich übertragen, liegt eine Teil-betriebsübertragung vor, die nach § 6 Abs. 3 EStG zum Buchwert erfolgt. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es (vereinfacht dargestellt) um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der nicht aufgegeben, sondern durch den Rechtsnachfolger im Wege der Betriebsverpachtung fortgeführt wurde. In 1996 übertrug dieser Rechtsnachfolger eine Teilfläche von mehr als 17.000 m2 unentgeltlich auf seine Ehefrau. Aus dieser Fläche veräußerte die Ehefrau in 2008 wiederum eine Teilfläche. Das FA war der Auffassung, der hierbei erzielte Gewinn sei zu versteuern, da es sich um die Veräußerung von weiterhin zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz handele. Der eingelegte Einspruch blieb ebenso erfolglos wie die nach-folgend erhobene Klage.
Entscheidung
Das FG entschied, dass früher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ohne ausdrückliche Entnahmehandlung landwirtschaftliches Betriebsvermögen bleiben, sofern sie nicht infolge einer Nutzungsänderung zu notwendigem Privatvermögen werden. Eine Entnahme kann nur bei einer unmissverständlichen, von einem entsprechenden Entnahmewillen getragenen Entnahmehandlung angenommen werden. Der Steuerpflichtige muss ggf. die Folgerungen aus der Entnahme ziehen und einen Entnahmegewinn erklären. Hierzu genügt es nicht, dass er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt.
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