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  • · Fachbeitrag · § 16 EStG

    Veräußerung eines Liebhabereibetriebs: Ermittlung des Aufgabegewinns

    | Bei der Geschäftsaufgabe eines Liebhaberei-Betriebs ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln und steuerlich zu erfassen. Streitig war die Berechnung des Aufgabegewinns. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige und ihr Ehemann betrieben bis zum Jahr 2008 ein Hotel in Form einer GbR. Beide Eheleute waren an dieser GbR zu 50 % beteiligt. Die GbR bestand bis zum Tod des Ehemannes in 2008. In diesem Jahr veräußerte die Steuerpflichtige das Hotel für 1.850.000 EUR.

     

    Das Hotel wurde 1983 eröffnet und erwirtschaftete bis einschließlich 1999 jährlich Verluste. Im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung mit dem FA wurden die Verluste bis einschließlich 1993 als Anlaufverluste angesehen und steuerlich anerkannt. Für die Zeit ab dem Veranlagungszeitraum 1994 sei davon auszugehen, dass es sich bei dem Hotel in der derzeit von den Gesellschaftern praktizierten Art und Weise um einen sogenannten Liebhabereibetrieb handele. Die zum 31.12.1993 in dem Hotelbetrieb ruhenden stillen Reserven belaufen sich auf rund 1,5 Mio. EUR und wurden mit Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung in dieser Höhe festgestellt.