15.05.2013 · Fachbeitrag · § 17 EStG
Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft führt zu Anschaffungskosten
| Wird eine an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Person vom Gläubiger der Gesellschaft aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in Anspruch genommen und begleicht diese die Schulden vereinbarungsgemäß in Raten, entstehen nachträgliche Anschaffungskosten. Als Anschaffungskosten zählt nach Ansicht des BFH aber nur der Tilgungs- und nicht der Zinsanteil. Insoweit ist der Nennbetrag aus der abgezinsten Bürgschaftsverpflichtung als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig