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  • 15.05.2013 · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft führt zu Anschaffungskosten

    | Wird eine an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Person vom Gläubiger der Gesellschaft aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in Anspruch genommen und begleicht diese die Schulden vereinbarungsgemäß in Raten, entstehen nachträgliche Anschaffungskosten. Als Anschaffungskosten zählt nach Ansicht des BFH aber nur der Tilgungs- und nicht der Zinsanteil. Insoweit ist der Nennbetrag aus der abgezinsten Bürgschaftsverpflichtung als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen. |