14.03.2016 · Fachbeitrag · § 19 EStG
Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
| Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten, da die GmbH dadurch den angestellten Anwälten weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zuwendet. |
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