· Fachbeitrag · § 19 EStG
Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
| Der verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten) kann zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer „für” seine Arbeitsleistung gewährt wird. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob und ggfs. in welcher Höhe ein geldwerter Vorteil aus dem Erwerb von Aktien durch die Ehefrau des Steuerpflichtigen bei diesem als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen ist. Der Steuerpflichtige war im Streitjahr (1997) im Vorstand einer AG tätig und erzielte hieraus Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung stellte das FA fest, dass der Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzende der AG im Jahr 1997 und im darauf folgenden Jahr Aktien der AG aus seinem Privatvermögen an Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, deren Angehörige, Gesellschafter der AG sowie an Geschäftsfreunde veräußert hatte. Auch die Ehefrau des Steuerpflichtigen hatte vom Hauptaktionär und Vorstandsvorsitzenden Aktien der AG erworben. Das FA und ihm folgend das FG gingen von einem verbilligten Erwerb und insoweit von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aus.
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