· Fachbeitrag · § 19 EStG
Wann führt der verbilligte Erwerb von GmbH-Beteiligungen zu Arbeitslohn?
| Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers der GmbH beherrschte Holding- GmbH zu Arbeitslohn führen kann, wenn ein anderer Gesellschafter der Arbeitgeber-GmbH die Beteiligung zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Betrag an die Holding veräußert.
Entscheidung
Nach Auffassung des BFH sind die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und dem Dienstverhältnis und an dessen tatsächlicher Feststellung bei Drittzuwendungen nicht anders zu beurteilen als bei Zuwendungen durch den Arbeitgeber selbst. So kann im Falle der Vorteilsgewährung zugunsten der vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschten Holding-GmbH entweder ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Vorgang vorliegen oder Arbeitslohn anfallen.
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