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  • · Fachbeitrag · § 1b UStG

    Steuerfreie Lieferung von Pocket-Bikes

    | § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Zur Personenbeförderung bestimmt sind auch solche Fahrzeuge, die von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet werden. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige handelte mit Pocket-Bikes. Das sind Motorräder, Motorroller, Cross-Bikes und Quads in Miniaturausgabe. Sie können bis 24 kg schwer sein. Die Sitzhöhe liegt etwa bei 40 bis 50 cm. Die Motorisierung besteht aus einem Einzylinder-Zweitaktmotor, die Höchstgeschwindigkeit liegt teilweise über 70 km/h. Die von der Steuerpflichtigen gelieferten Pocket-Bikes waren in Deutschland nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

     

    Im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2006 und der Jahressteuererklärung 2006 behandelte die Steuerpflichtige die Lieferung der Pocket-Bikes an Privatpersonen in das übrige Gemeinschaftsgebiet als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge. Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung versagte das FA dagegen die Steuerbefreiung für diese Lieferungen und setzte entsprechend erhöht Umsatzsteuer fest. Die Bikes seien nicht für den Personentransport bestimmt, sondern könnten nur für sportliche Zwecke und zum Umherfahren auf privatem Gelände genutzt werden.