15.05.2013 · Fachbeitrag · § 2 UStG
Eine Organschaft ist auch mit Nichtunternehmern möglich
| Aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie geht nicht hervor, dass nichtsteuerpflichtige Personen in keine Mehrwertsteuergruppe einbezogen werden können, so der EuGH zu den Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Insoweit hat Irland nicht gegen EU-Recht verstoßen, indem es dort möglich ist, dass ein Nichtunternehmer zu einer Organschaft gehören kann. Aus dem Wortlaut der Systemrichtlinie ergibt sich, dass sie jedem Mitgliedstaat erlaubt, mehrere Subjekte zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln, wenn sie im Gebiet dieses Landes ansässig, rechtlich unabhängig und durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind. |
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