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  • · Fachbeitrag · § 2 UStG

    Vermittlung von osteuropäischen Pflegekräften

    | In der Pflege sind oftmals osteuropäische Pflegekräfte tätig. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob diese Pflegekräfte tatsächlich selbstständig unternehmerisch tätig sind oder ob von einer Scheinselbstständigkeit auszugehen ist. Das Niedersächsische FG hatte über den in der Praxis häufig anzutreffenden Fall der Vermittlung von osteuropäischen Pflegekräften zu entscheiden. |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin vermittelt vorwiegend polnische Pflegekräfte. Der Ablauf ihrer Tätigkeit stellte sich wie folgt dar: Entweder die polnische Frau (Betreuerin) oder ein Betreuungsbedürftiger nahm Kontakt zur Agentur der Klägerin auf. Die Agentur suchte eine entsprechende Stelle für die Betreuerin bzw. eine passende Betreuerin für den Betreuungsbedürftigen. Es wurden dann drei Verträge geschlossen:

     

    • Die Klägerin - bzw. Vermittlerin - schloss mit dem Betreuungsbedürftigen einen sog. Vermittlungsvertrag.