· Fachbeitrag · § 20 EStG
Ertragsteuerliche Behandlung von Erstattungszinsen
| Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. Diese Rechtsauffassung hatte der Bundesfinanzhof bereits in einem Urteil im vergangenen Jahr vertreten. Zudem verstößt § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010, nach dem die materielle Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 ) auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen anzuwenden ist, nicht gegen Verfassungsrecht, so der Tenor in einem aktuellen Urteil des BFH. |
Sachverhalt
Streitig war, ob in 1996 gezahlte Erstattungszinsen nach § 233a AO einkommensteuerpflichtig sind.
Entscheidung
Der BFH hat diese zum Teil streitig diskutierte Frage erneut ausdrücklich bejaht und auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der vom Gesetzgeber getroffenen rückwirkenden gesetzlichen Regelung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat