· Fachbeitrag · § 20 EStG
Keine vGA bei Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile an Arbeitnehmer
| Die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung irrtümlich Arbeitgeberanteile gezahlt wurden, ist keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA zuzurechnen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde. |
Sachverhalt
Im Streitfall wurde die bei der GmbH angestellte Ehefrau des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers nachträglich als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft. Die daraufhin an die GmbH erstatteten Sozialversicherungsbeiträge wurden einschließlich des Arbeitgeberanteils an die Ehefrau weitergeleitet
Das FA sah hierin eine vGA, weil die Erstattung ohne arbeitsvertragliche Grundlage erfolgte. Dem folgten jedoch weder das FG noch der BFH.
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