13.03.2015 · Fachbeitrag · § 20 EStG
Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – Schuldzinsenabzug für 2008
| Im Zusammenhang mit einer teilweise kreditfinanzierten Festgeldanlage im Veranlagungszeitraum 2008 – vor dem Systemwechsel zur Abgeltungsteuer – angefallene Schuldzinsen können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn die Zinsen aus dem Festgeld erst im Veranlagungszeitraum 2009 zufließen. |
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