· Fachbeitrag · § 20 EStG
Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs
| Haben Ehegatten ihren Nachlass im Rahmen eines sogenannten Berliner Testaments geregelt, können sich aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs steuerpflichtige Kapitaleinkünfte ergeben. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatten Ehegatten im Rahmen eines sogenannten Berliner Testaments die Regelung getroffen, dass der Längerlebende nach dem Tode des ersten Ehegatten Alleinerbe werden sollte. Zusätzlich setzten sie ihrem Sohn nach dem ersten Erbfall als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe des „beim Tode des Erstversterbenden geltenden Freibetrags" bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus. Dieser Betrag sollte aber erst fünf Jahre nach dem Tode des zuerst Versterbenden fällig werden. Den auszuzahlende Geldbetrag war mit 5 % bis zur Auszahlung zu verzinsen.
Der erste Erbfall trat nun in 2001 durch den Tod des Vaters ein. Alleinerbin wurde entsprechend der testamentarischen Vereinbarung die Mutter. Der dem Sohn bei Fälligkeit in 2006 zustehende Vermächtnisbetrag samt Zinsen forderte dieser von seiner Mutter nicht ein. Im Folgejahr 2007 verzichtete er auf seinen Geldanspruch aus dem Vermächtnis samt Zinsen.
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