13.04.2015 · Fachbeitrag · § 21 EStG
Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einem Vermietungsobjekt
| Erneuert der Steuerpflichtige in seinem Vermietungsobjekt eine vorhandene Einbauküche, ist hinsichtlich der steuerlichen Abziehbarkeit der entstehenden Aufwendungen eine differenzierte Betrachtungsweise erforderlich. Denn die Frage, ob es sich dabei um insgesamt sofort abzugsfähige Aufwendungen oder im Rahmen der Absetzung für Abnutzung nur zeitanteilig zu berücksichtigende Aufwendungen handelt, ist danach zu beurteilen, ob sie ganz oder teilweise als Herstellungskosten, Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwendungen zu qualifizieren sind. |
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