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  • 15.11.2016 · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Bei der Ermittlung von Vergleichsmieten kann der Mietspiegel als Anhaltspunkt dienen

    | Bei einer verbilligten Vermietung an Angehörige ist die tatsächlich gezahlte Miete mit der ortsüblichen Warmmiete zu vergleichen. Weist das vermietete Einfamilienhaus im Hinblick auf Größe und Ausstattung im Vergleich zu einer Mietwohnung keine Besonderheiten auf, so kann auch ein Mietspiegel für Mehrfamilienhäuser einen Anhaltspunkt für den Mietpreis eines vergleichbaren Einfamilienhauses geben. Dieser Mietpreis ist dann, durch Zuschläge für die gesteigerte Wohnqualität, beim Bewohnen eines Einfamilienhauses anzupassen, so die Auffassung des FG Brandenburg. |