· Fachbeitrag · § 21 EStG
Einmalentschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist steuerbar
| Wird dem Eigentümer eines bebauten Grundstücks eine Einmalentschädigung dafür gezahlt, dass über sein Grundstück eine Hochspannungsleitung geführt wird, stellt diese Entschädigung eine Nutzungsüberlassung gegen Entgelt und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar. Das hat das FG Düsseldorf aktuell entschieden. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist Eigentümer eines bebauten und selbst bewohnten Grundstücks. Über dieses Grundstück sollte den Planungen nach eine Hochspannungsleitung geführt werden. Mit der ausführenden GmbH traf der Steuerpflichtige eine Vereinbarung, wonach die GmbH berechtigt war, „zum Zwecke von Bau, Betrieb und Unterhaltung elektrischer Leitungen nebst Zubehör“ das Grundstück des Steuerpflichtigen in Anspruch zu nehmen.
Im Gegenzug dafür, dass sich der Steuerpflichtige zur Bewilligung einer entsprechenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch verpflichtete, gewährte die GmbH eine einmalig zu zahlende Gesamtentschädigung von rund 18.000 EUR.
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