· Fachbeitrag · § 21 EStG
Mietverhältnis mit Lebensgefährtin wird steuerlich nicht anerkannt
| Eine Lebensgefährtin ist eine dem Lebenspartner nahestehende Person im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die Rechtsprechung stellt an die steuerliche Anerkennung von Verträgen unter nahestehenden Personen hinsichtlich der Vereinbarung, hinsichtlich des Fremdvergleichs und hinsichtlich der vertragsgemäßen Durchführung strenge Anforderungen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob ein zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner Lebens-gefährtin bestehendes Mietverhältnis einkommensteuerlich anzuerkennen ist.
Der Steuerpflichtige erzielte Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er lebte mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Die Lebensgefährtin war Mitbetreiberin einer physiotherapeutischen Praxis in Form einer GbR. Der Steuerpflichtige vermietete die von ihm erworbenen Praxisräume an seine Lebensgefährtin und machte hieraus über Jahre Verluste geltend.
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