· Fachbeitrag · § 21 EStG
Verlustabzug bei Ferienhäusern trotz fehlender Überschusserwartung möglich
| Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies hat das FG Köln selbst für den Fall angenommen, dass der Eigentümer sich eine Eigennutzung zunächst vorbehalten hat und diese erst nachträglich ausgeschlossen wird. |
Sachverhalt
In dem Verfahren klagte ein Ehepaar, das 1999 ein Ferienhaus erworben hatte und hierfür einen Gästevermittlungsvertrag über 10 Jahre abgeschlossen hatte. Dieser sah die Selbstnutzung durch die Kläger für maximal 4 Wochen im Jahr vor. Die Selbstnutzungsmöglichkeit wurde 2000 ausgeschlossen und aus dem ursprünglichen Vertrag aus 1999 gestrichen. Im Übrigen lagen die tatsächlichen Vermietungstage im Rahmen des Ortsüblichen.
Entscheidung
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