12.06.2013 · Fachbeitrag · § 24 b EStG
Gelten „Wohnsitzmeldung“ oder „tatsächliche Verhältnisse“ für den Entlastungsbetrag?
| Die Auslegung des § 24 b Abs. 2 EStG wird in der Fachliteratur kontrovers diskutiert, wonach die Wohnsitzmeldung als Vermutung der Haushaltszugehörigkeit bereits beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausreicht und es auf die tatsächlichen Verhältnisse nicht ankommt. Um diese Frage ging es im Urteil vom FG Niedersachsen bei einer Tochter, die beim alleinstehenden Vater gemeldet war, tatsächlich aber in einer anderen Wohnung lebte. Laut FG steht dem Alleinerziehenden ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 EUR im Jahr zu, auch wenn das Kind in seiner Wohnung gemeldet ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig