12.06.2013 · Fachbeitrag · § 24 b EStG
Gelten „Wohnsitzmeldung“ oder „tatsächliche Verhältnisse“ für den Entlastungsbetrag?
| Die Auslegung des § 24 b Abs. 2 EStG wird in der Fachliteratur kontrovers diskutiert, wonach die Wohnsitzmeldung als Vermutung der Haushaltszugehörigkeit bereits beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausreicht und es auf die tatsächlichen Verhältnisse nicht ankommt. Um diese Frage ging es im Urteil vom FG Niedersachsen bei einer Tochter, die beim alleinstehenden Vater gemeldet war, tatsächlich aber in einer anderen Wohnung lebte. Laut FG steht dem Alleinerziehenden ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 EUR im Jahr zu, auch wenn das Kind in seiner Wohnung gemeldet ist. |
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