· Fachbeitrag · § 25 UStG
Reiseleistungen in der Umsatzsteuer
| Wie sind Reiseleistungen, die ein Reisebüro an Schulen, Universitäten und gegenüber Vereinen erbringt, umsatzsteuerlich zu behandeln? Mit diesen Fragestellungen hatte sich der V. Senat des BFH in einem aktuellen Urteil zu beschäftigen. |
Sachverhalt
Das klagende Reiseunternehmen hatte u.a. Schul- und Studienreisen an Schulen und gegenüber Vereinen durchgeführt. Einen Teil seiner Leistungen unterwarf es dem Regelsteuersatz von 19 %, die Klassenfahrten behandelte es dagegen als nach § 4 Nr. 23 des UStG steuerfrei. Soweit es seine Leistungen im Ausland erbrachte, sah es sie als nicht steuerbar an.
Entscheidung
Der BFH hat zunächst entschieden, dass Reiseleistungen an Schulen bei Klassenfahrten nicht steuerbefreit sind. Anders als das Gesetz in § 4 Nr. 23 UStG voraussetzt, nimmt der Reiseunternehmer bei der Durchführung der Klassenfahrt Jugendliche nicht zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung bei sich auf.
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