· Fachbeitrag · § 25 UStG
Auch der bloße Weiterverkauf von Hotelkontingenten unterliegt der Margensteuer
Art. 306 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass die Leistung eines Steuerpflichtigen, die darin besteht, Beherbergungsdienstleistungen bei anderen Steuerpflichtigen zu kaufen und sie an andere Wirtschaftsteilnehmer weiterzuverkaufen, auch dann unter die für Reisebüros geltende Sonderregelung der Mehrwertsteuer fällt, wenn diese Dienstleistungen nicht mit zusätzlichen Leistungen verbunden sind. |
Hintergrund
Art. 306 ff. MwStSystRL sehen eine Sonderregelung für Reisebüros und -veranstalter vor. Deren Anwendungsbereich definiert Art. 306 MwSt SystRL wie folgt:
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