18.03.2013 · Fachbeitrag · § 32a EStG
Anhebung des Grundfreibetrages wirkt bei der Lohnsteuer ab April 2013
| Nachdem der Bundesrat am 1.2.2013 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression und damit der Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.130 EUR zugestimmt hatte, veröffentlichte das BMF neue Programmablaufpläne für 2013. Die Umsetzung in der Praxis erfolgt dann ab dem 1.1.2013 auf Basis der Programmablaufpläne 2013 für die Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, die bereits im November 2012 veröffentlicht worden waren. Es wurden jedoch im Hinblick auf das damals noch laufende Verfahren zum Abbau der kalten Progression die möglichen Tarifsenkungen aufgrund dieses Gesetzes noch nicht berücksichtigt. |
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