12.04.2013 · Fachbeitrag · § 32a EStG
Spitzensteuersatz soll ab dem Jahr 2014 um 7 Prozentpunkte von 42 auf 49 % steigen
| Durch ein von den Ländern über den Bundesrat eingebrachtes Gesetz zur Änderung des EStG soll der Spitzensteuersatz erstmals für den Veranlagungszeitraum 2014 einheitlich 49 % betragen und somit um 7 Prozentpunkte anziehen. Hierzu soll es ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 EUR eine weitere Progressionszone geben, die eine entsprechende Grenzsteuerbelastung in § 32a Abs. 1 EStG bringt. Der neue Spitzensteuersatz wird dann ab einem Einkommen von 100.000 EUR wirksam. Die Umsetzung führt zu Steuermehreinnahmen von 5 Mrd. EUR zur Haushaltskonsolidierung und soll vor allem die Einhaltung der Schuldenbremse gewährleisten. Die sieht die Zurückführung struktureller Defizite im Bund spätestens bis 2016 und in den Ländern bis 2020 vor. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig