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  • · Fachbeitrag · § 33 EStG

    Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung

    | Krankheitsbedingte Unterbringungskosten in einer dafür vorgesehenen Einrichtung sind aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen. Dagegen rechnen Kosten für die altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim zu den üblichen, steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige schloss einen Heimvertrag ab, der sie berechtigt, das ihr zur Verfügung stehende Apartment als persönliche Wohnung zu nutzen. Eingeschlossen sind die Gemeinschaftsräume und die für die Bewohner geschaffenen und unterhaltenen Einrichtungen und Anlagen soweit nach der gültigen Preisliste eine besondere Gebühr nicht erhoben wird. Zusätzlich sind im monatlichen Grundgehalt insbesondere diverse Serviceleistungen enthalten.

     

    Die Steuerpflichtige erfüllte, nachdem sie bereits ihre Wohnung im Wohnstift bezogen hatte, die Voraussetzungen der Pflegestufe I. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie vergeblich die Unterkunfts- und Verpflegungskosten i. H.v. insgesamt ca. 30.000 EUR als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend.