· Fachbeitrag · § 33 EStG
Qualifizierter Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen
| Bei krankheitsbedingten Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen sowie für die medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung eines an Legasthenie oder einer anderen Behinderung (im Streitfall ADHS) leidenden Kindes des Steuerpflichtigen ist ein qualifizierter Nachweis der Zwangsläufigkeit zu erbringen, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen und die medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung eines an einer Behinderung (ADHS) leidenden Kindes der Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Der von den Steuerpflichtigen geltend gemachte Betrag wurde weder vom FA noch vom FG berücksichtigt.
Entscheidung
Auch der BFH verwehrte den begehrten Abzug unter Hinweis auf die hierfür erforderlichen, im Streitfall aber nicht beigebrachten Nachweise.
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